Allgemeine Geschäftsbedingungen der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH (für den Hotelaufnahmevertrag)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden oder Nutzer erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH (Hotel), sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen in gesonderten Verträgen getroffen werden. Als Kunde gilt der Nutzer der vom Hotel erbrachten Leistungen, der sich im Hotel angemeldet hat.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung dem Kunden schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser als Vertreter ohne Vertretungsmacht bis zum Vorliegen einer wirksamen Vollmacht oder einer nachträglichen Genehmigung durch den Kunden selbst.
  3. Das Hotel haftet für von ihm und seinen Vertretern und Erfüllungsgehilfen zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet das Hotel und seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; [wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf].
  4. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, höchstens jedoch fünf Jahre ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.

§ 3 Leistung, Preis, Zahlung und Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die von Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise beinhalten jeweils die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Gibt es nach Vertragsabschluss den Leistungsgegenstand des Hotels betreffende Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und/oder eine Neueinführung oder Änderung lokaler Abgaben werden die Preise entsprechend angepasst, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung der Parteien bedarf; bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate beträgt.
  4. Der vereinbarte Preis kann vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate, so kann das Hotel den vereinbarten Preis um bis zu 5 % anheben, wenn zwischenzeitlich Kostensteigerungen bei Heizungs-, Strom- und Wasserkosten oder bei Löhnen und Gehältern eingetreten sind. Die Anhebung des Preises darf nur im gleichen Rahmen wie die Kostensteigerungen erfolgen. Die Obergrenze erhöht sich um weitere 5% für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus; Preisänderungen nach § 3 III Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben dabei unberücksichtigt.
  6. Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich bei Bestellung des Kunden zu zahlen bzw. ist die Zahlung durch Hinterlegung einer Kreditkarte sicherzustellen. Das Hotel kann entscheiden, inwieweit die Zahlungen erst beim Auschecken erfolgen sollen. In anderen Fällen sind Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
  7. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bzw. neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde Unternehmer ist, zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Ist der Kunde verpflichtet die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem vertraglich bestimmten Zeitpunkt zu erbringen so ist er nach der Frist bzw. nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Kreditkartenzahlung berechtigt ohne die hierbei für die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH entstehenden Kosten zu übernehmen.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern, wenn er dies 14 Tage zuvor angekündigt hat.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden vom Hotelaufnahmevertrag bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Hotels; ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag (Rechtsgeschäft) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), so genügt Textform für die Zustimmung des Hotels.. Erfolgt dies nicht, ist der vertraglich vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertraglich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Unberührt bleiben Rücktrittsrechte des Kunden wegen vom Hotel zu vertretender Pflichtverletzung.
  2. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn zwischen dem Hotel und dem Kunden schriftlich ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde und der Kunde sein Rücktrittsrecht fristgemäß und schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Nach dem Termin erlischt das Rücktrittsrecht. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Zugang der Erklärung des Kunden beim Hotel.
  3. Wird die Zustimmung nicht erteilt oder der Rücktritt nicht rechtzeitig ausgeübt, steht es dem Hotel frei, den entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, 80 % der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung zahlen.
  4. Unabwendbare Ereignisse, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Sturm oder Explosionen, Stromausfälle, Embargos, staatliche Einschränkungen, Aufstände, Aufruhr oder Unruhen, Terroranschläge, Kriege oder andere Militäraktionen, Rebellionen, Vandalismus, Sabotage, Epidemien, Pandemien, Unfälle, Streik oder Aussperrungen, Mangel oder Ausfall von Transporteinrichtungen oder andere Gründe, die keine Partei zu verantworten hat (zusammenfassend als „höhere Gewalt“ bezeichnet) berechtigen Kunden zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn die Beschaffenheit und die Lage der Räume der gebuchten Zimmer dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden. Das Hotel wird im Falle einer berechtigten Kündigung alle vom Kunden geleisteten Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen abzüglich einer Ausfallentschädigung von 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zugang der Kündigung zurückerstatten. Es besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn gebuchte Zimmer wegen Ausfall einer Veranstaltung nicht benötigt werden.
  5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 5 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, insbesondere wenn:
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen § 1 II vorliegt.
  3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  5. Im Übrigen sind die Haftungsansprüche auf den dreifachen Preis einer gebuchten Übernachtung begrenzt.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, solche wurden ihm ausdrücklich schriftlich zugesagt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, sie wurde ihm vom Hotel ausdrücklich zugesagt.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart worden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden wesentlich niedriger ist.

§ 7 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen gemäß § 2 III.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um diese Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, §§ 701 ff BGB. Die Haftung wird hierdurch auf höchstens 3.500,00 Euro, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis 800,00 Euro. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden.
  4. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  5. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Weckaufträge werden vom Hotel von größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
  7. Schadenersatzansprüche sind im Fall von § 7 VI ausgeschlossen. Dies gilt nicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vom Hotel zu verantwortenden Pflichtverletzung beruhen.
  8. Soweit für die vom Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke eine Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe, Allergene etc, besteht, finden Sie entsprechende Informationen in den Speisekarten der Restaurants, mit dem Hinweis auf eine separate Allergene-Karte. Beim Frühstück stehen Informationsaufsteller. Bei Büffets haben sowohl der der Souschef als auch der Serviceleiter eine Übersicht über die enthaltenen Allergenen Stoffe. Die Angaben über Zusatzstoffe und Allergene in den Lebensmitteln beruhen auf Informationen, die das Hotel von den Herstellern und Lieferanten erhält. Das Hotel bevorzugt soweit möglich kennzeichnungsfreie Erzeugnisse und ist bemüht, nur Lebensmittel von hoher Qualität und regionaler Herkunft zu verwenden, Fleisch und Fleischerzeugnisse aus artgerechter Tierhaltung und Fisch sowie Fischerzeugnisse aus nachhaltigem Fischfang. Die Lieferanten des Hotels bieten jedoch nicht bei allen Lebensmitteln deklarationsfreie Alternativen an. In einigen Produkten sind Zusatzstoffe auch nicht vermeidbar. Aufgrund der Produktvielfalt der einzelnen Hersteller ist es möglich, dass es zu Kreuzkontaminationen kommt und auch Anteile von nicht aufgeführten Zusatzstoffen in den Produkten enthalten sind. In der Küche des Hotels werden keine Zusatzstoffe direkt zugesetzt. Das Hotel kann jedoch nicht ausschließen, dass es bei der Zusammenführung von verschiedenen Speisenkomponenten bei der Zubereitung von Speisen und/oder Getränken zu Kreuzkontaminationen kommt. Das Hotel kann somit nicht gewährleisten, dass in den angebotenen Speisen und/oder Getränken, neben den gekennzeichneten Zusatzstoffen, nicht noch weitere Zusatzstoffe vorhanden sind. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der in den Informationen des Hotels aufgeführten Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Allergene etc. bei den vom Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke und übernimmt auch keine Haftung für allergische und/oder andere gesundheitliche Reaktionen beim Verzehr der vom Hotel zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB haben in Schriftform zu erfolgen; ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag (Rechtsgeschäft) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), so haben Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB in Textform zu erfolgen. Keine Partei kann sich auf eine hiervon abweichende Übung berufen. Das Hotel behält sich vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin, da hier die wesentlichen Leistungen des Vertrages zu erbringen sind, nämlich Zimmerbereitstellung und Zahlungsverpflichtungen.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  5. Es gilt deutsches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.M.C.-Kommunikations- und Medien-Center GmbH (K.M.C. GmbH)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der K.M.C. GmbH, sowie die Vermittlung von Hotelzimmern der Estrel Hotel-Betriebs GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen, wie zum Beispiel Bankette, Tagungen, Seminare, Messen, Gala- und Sportveranstaltungen etc., sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der K.M.C. GmbH.
  2. Die Einladung, die Unter- und Weitervermietung der vermieteten Räume oder Flächen sowie die Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der K.M.C. GmbH.
  3. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der K.M.C. GmbH finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragshaftung

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme der K.M.C. GmbH zustande. Vertragspartner wird derjenige, dessen Angebot angenommen wird.
  2. Ist der Vertragspartner nicht der Veranstalter selbst oder schaltet er einen gewerblichen Vermittler oder Organisator ein, verpflichtet sich der Vertragspartner, vom Veranstalter bzw. vom gewerblichen Vermittler oder Organisator innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des zwischen der K.M.C. GmbH und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages eine Beitrittserklärung beizubringen. Der Vertragspartner und der Beigetretene haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Unterlässt der Vertragspartner die Beibringung der Beitrittserklärung, haftet er allein auf die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten.
  3. Die K.M.C. GmbH haftet für von ihr und ihren Vertretern und Erfüllungsgehilfen zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet die K.M.C. GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die K.M.C. GmbH und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; [wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf].
  4. Der Vertragspartner und die dem Vertrag Beigetretenen versichern, dass über den Zweck, die Zielrichtung und die an der geplanten Veranstaltung Beteiligten vollständig Auskunft erteilt wurde; bei Verstößen greift  § 4 II b) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Der Vertragspartner/Beigetretene haftet dafür, dass nach der Art der Veranstaltung keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere auch für die Lautstärke von Musikdarbietungen. Die K.M.C. GmbH weist den Vertragspartner/Beigetretenen darauf hin, dass für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützter Musik eine Genehmigung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin) einzuholen ist bzw. die Veranstaltung dort anzumelden ist. Die dafür anfallenden Gebühren der GEMA sind allein vom Vertragspartner/Beigetretenen zu tragen.
  6. Das Hausrecht, die Befugnis zur Kontrolle und die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen obliegt grundsätzlich der K.M.C. GmbH. Daneben üben der Vertragspartner und die Beigetretenen diese Rechte im Rahmen der durchzuführenden Veranstaltung für die Dauer der Veranstaltung aus. Die K.M.C. GmbH ist berechtigt, im Rahmen der An- und Abfahrten Kontrollen der Belieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner und der Beigetretene verpflichten sich, von den jeweiligen Lieferanten die Einwilligung dafür einzuholen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes einzuhalten.
  8. Der Vertragspartner und der Beigetretene verpflichten sich, die Räume nach Beendigung der Veranstaltung zu sichern und herrenlose Gegenstände zu verwahren.
  9. Soweit für die von der K.M.C. GmbH zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke eine Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe, Allergene etc. besteht, finden Sie entsprechende Informationen auf Informationsaufstellern am Eingang zu den Veranstaltungsräumen. Menükarten mit der Auflistung der Allergenen Stoffe, können auf Nachfrage beim Souschef oder Serviceleiter eingesehen werden. Die Angaben über Zusatzstoffe und Allergene in den Lebensmitteln beruhen auf Informationen, die die K.M.C. GmbH von den Herstellern und Lieferanten erhält. Die K.M.C. GmbH bevorzugt soweit möglich kennzeichnungsfreie Erzeugnisse und ist bemüht, nur Lebensmittel von hoher Qualität und regionaler Herkunft zu verwenden, Fleisch und Fleischerzeugnisse aus artgerechter Tierhaltung und Fisch sowie Fischerzeugnisse aus nachhaltigem Fischfang. Die Lieferanten der K.M.C. GmbH bieten jedoch nicht bei allen Lebensmitteln deklarationsfreie Alternativen an. In einigen Produkten sind Zusatzstoffe auch nicht vermeidbar. Aufgrund der Produktvielfalt der einzelnen Hersteller ist es möglich, dass es zu Kreuzkontaminationen kommt und auch Anteile von nicht aufgeführten Zusatzstoffen in den Produkten enthalten sind. In der Küche der K.M.C. GmbH werden keine Zusatzstoffe direkt zugesetzt. Die K.M.C. GmbH kann jedoch nicht ausschließen, dass es bei der Zusammenführung von verschiedenen Speisenkomponenten bei der Zubereitung von Speisen und/oder Getränken zu Kreuzkontaminationen kommt. Die K.M.C. GmbH kann somit nicht gewährleisten, dass in den angebotenen Speisen und/oder Getränken, neben den gekennzeichneten Zusatzstoffen, nicht noch weitere Zusatzstoffe vorhanden sind. Die K.M.C. GmbH übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der in den Informationen der K.M.C. GmbH aufgeführten Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Allergene etc. bei den von der K.M.C. GmbH zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke und übernimmt auch keine Haftung für allergische und/oder andere gesundheitliche Reaktionen beim Verzehr der von der K.M.C. GmbH zubereiteten und/oder veräußerten Speisen und Getränke.

§ 3 Leistungen, Preise, Erfüllung

  1. Der Vertragspartner und der Beigetretene sind verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Leistungen und Auslagen der K.M.C. GmbH an Dritte.
  2. Die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gibt es nach Vertragsabschluss den Leistungsgegenstand der K.M.C. GmbH betreffende Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und/oder eine Neueinführung oder Änderung lokaler Abgaben, werden die Preise entsprechend angepasst, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung der Parteien bedarf; bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate beträgt. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, so kann die K.M.C. GmbH den vereinbarten Preis um bis zu 5 % anheben, wenn zwischenzeitlich Kostensteigerungen bei Heizungs-, Strom- und Wasserkosten oder bei Löhnen und Gehältern eingetreten sind. Die Anhebung des Preises darf nur im gleichen Rahmen wie die Kostensteigerungen erfolgen. Die Obergrenze erhöht sich um weitere 5% für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus; Preisänderungen nach § 3 II Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben dabei unberücksichtigt. Rechnungen der K.M.C. GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug stehen der K.M.C. GmbH mindestens die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen zu. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der K.M.C. GmbH der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
  3. Die K.M.C. GmbH ist berechtigt, den Vertragsabschluss unter die Bedingung einer Vorauszahlung zu stellen. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, ist die Vorauszahlung in Höhe von 100 % der Bereitstellungskosten / Raummieten drei Monate im Voraus zu leisten. Erfolgt die Buchung kurzfristiger, ist bei Vertragsschluss zu leisten. Weiterhin ist vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein Betrag in Höhe von 50 % des kalkulierten Preises für Speisen und Getränke bzw. in Höhe von 50 % der vereinbarten Tagungspauschalen zu leisten.

§ 4 Rücktritt der K.M.C. GmbH vom Vertrag

  1. Die K.M.C. GmbH ist zum Rücktritt berechtigt bei Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, nicht von der K.M.C. GmbH zu vertretender Umstände.
  2. Die K.M.C. GmbH ist ferner aus sachlich gerechtfertigten Gründen zum Rücktritt berechtigt, insbesondere wenn
    • die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der K.M.C. GmbH gesetzten Nachfrist nicht geleistet wird,
    • die Antragsannahme aufgrund irreführender oder falscher Angaben über wesentliche Tatsachen, die mit der geplanten Veranstaltung im Zusammenhang stehen, zustande kommt,
    • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen der K.M.C. GmbH gefährden kann.
  3. Die K.M.C. GmbH hat den Vertragspartner und den Beigetretenen von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts der K.M.C. GmbH vom Vertrag besteht kein Anspruch des Vertragspartners und/oder des Beigetretenen auf Schadensersatz.

§ 5 Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung)

  1. Kann der Vertragspartner aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, von der Mietsache nicht den vereinbarten Gebrauch machen, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Miete und der bestellten Teilleistungen verpflichtet.
  2. Unabwendbare Ereignisse, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Sturm oder Explosionen, Stromausfälle, Embargos, staatliche Einschränkungen, Aufstände, Aufruhr oder Unruhen, Terroranschläge, Kriege oder andere Militäraktionen, Rebellionen, Vandalismus, Sabotage, Epidemien, Pandemien, Unfälle, Streik oder Aussperrungen, Mangel oder Ausfall von Transporteinrichtungen oder andere Gründe, die keine Partei zu verantworten hat (zusammenfassend als „höhere Gewalt“ bezeichnet) berechtigen den Vertragspartner / Beigetretenen zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn die Beschaffenheit und die Lage der Räume der gemieteten Räume oder die von der K.M.C. GmbH zu erbringenden Leistungen dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden. Die K.M.C. GmbH wird im Falle einer berechtigten Kündigung alle vom Vertragspartner / Beigetretenen geleisteten Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen abzüglich einer Ausfallentschädigung von 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zugang der Kündigung zurückerstatten.
  3. Der Vertragspartner hat bei Verhinderung seinen Rücktritt der K.M.C. GmbH spätestens drei Monate vor dem Veranstaltungstermin schriftlich anzuzeigen.  Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der K.M.C. GmbH entscheidend. Abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung ist eine Ausfallentschädigung zu zahlen. Die Ausfallentschädigung setzt sich zusammen aus einem bestimmten Teil der vertraglich vereinbarten Miete und einem bestimmten Teil des entgangenen Speisenumsatzes, beträgt jedoch mindestens 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts. Der Speisenumsatz errechnet sich aus der Multiplikation des vereinbarten Menüpreises mit der angegebenen Personenanzahl. Bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung wird für das Catering ein Tagessatz von 50 € pro Person berechnet und mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl multipliziert.
  4. Im Falle der Rücktrittserklärung haben der Vertragspartner und ggf. der Beigetretene in Abhängigkeit vom Zugang der Erklärung bei der K.M.C. GmbH folgende Ausfallentschädigungen zu zahlen, sofern die vertraglich vereinbarte Nutzfläche weniger als 5000 qm beträgt:
    • 50 % der vertraglich vereinbarten Miete bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 1 Jahr vor dem Veranstaltungstermin,
    • 75 % der vertraglich vereinbarten Miete bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 8 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • 100 % der vertraglich vereinbarten Miete und 50 % des vereinbarten Speisenumsatzes bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • 100 % der vertraglich vereinbarten Miete und 75 % des vereinbarten Speisenumsatzes bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • bei späterem Zugang der Rücktrittserklärung wird der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis fällig.
  5. Im Falle der Rücktrittserklärung haben der Vertragspartner und ggf. der Beigetretene in Abhängigkeit vom Zugang der Erklärung bei der K.M.C. GmbH folgende Ausfallentschädigungen zu zahlen, sofern die vertraglich vereinbarte Nutzfläche 5000 qm oder mehr beträgt:
    • 50 % der vertraglich vereinbarten Miete bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 18 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • 75 % der vertraglich vereinbarten Miete bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 15 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • 100 % der vertraglich vereinbarten Miete bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 1 Jahr vor dem Veranstaltungstermin,
    • 100 % der vertraglich vereinbarten Miete und 25 % des vereinbarten Cateringumsatzes bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 8 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • 100 % der vertraglich vereinbarten Miete und 50 % des vereinbarten Cateringumsatzes bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • 100 % der vertraglich vereinbarten Miete und 75 % des vereinbarten Cateringumsatzes bei Zugang der Rücktrittserklärung bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin,
    • bei späterem Zugang der Rücktrittserklärung wird der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis fällig.
  6. Dem Vertragspartner und/oder dem Beigetretenen steht der Nachweis frei, dass der K.M.C. GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden als die festgelegte Ausfallentschädigung entstanden ist.

§ 6 Änderung der Teilnehmerzahl und / oder der Veranstaltungszeit

  1. Verringert sich die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl um mehr als 15 %, ist die K.M.C. GmbH berechtigt, eine Ausfallentschädigung entsprechend § 5 Abs. 3 zu fordern. § 5 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.
  2. Die endgültige Teilnehmerzahl ist der Abteilung Convention & Event der K.M.C. GmbH spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitzuteilen. Diese gilt als Berechnungsgrundlage für den Speisenumsatz.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Berechnung zugrunde gelegt.
  4. Die K.M.C. GmbH behält sich das Recht vor, andere Räume als die vertraglich vereinbarten dem Veranstalter für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, wenn die Überlassung anderer Räume für den Veranstalter zumutbar ist.
  5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der K.M.C. GmbH die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, kann die K.M.C. GmbH dem Vertragspartner und / oder dem Beigetretenen zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Verschiebung auf ein Verschulden der K.M.C. GmbH zurückzuführen ist.

§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Der Vertragspartner / Beigetretene darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Abteilung Convention & Event der K.M.C. GmbH. In diesen Fällen wird die K.M.C. GmbH ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnen (Korkgeld).

§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. In den Räumlichkeiten der K.M.C. GmbH ist die Technik der K.M.C. GmbH zu nutzen; Ausnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der K.M.C. GmbH zulässig. Der Vertragspartner/Beigetretene ist zwingend verpflichtet, die Technischen Richtlinien der K.M.C. GmbH einzuhalten; jegliche Abweichung von den Technischen Richtlinien der K.M.C. GmbH bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
  2. Soweit die K.M.C. GmbH auf Veranlassung des Vertragspartners für diesen technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners.
  3. Der Vertragspartner/Beigetretene haftet für jede Verletzung der allgemeinen Sorgfalts- und Aufsichtspflichten während der Dauer der Gebrauchsüberlassung dieser Gegenstände bzw. Einrichtungen. Der Vertragspartner/Beigetretene verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Gegenstände und stellt die K.M.C. GmbH frei von Ansprüchen Dritter aus der Überlassung.
  4. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragspartners / Beigetretenen unter Nutzung des Stromnetzes der K.M.C. GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner / Beigetretene haftet für alle durch die Nutzung seiner Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen der K.M.C. GmbH. Dies gilt nicht, wenn die K.M.C. GmbH die Schadensursache zu vertreten hat.
  5. Die K.M.C. GmbH ist berechtigt, die Stromkosten, die durch die Verwendung mitgebrachter Geräte entstehen, pauschal zu erfassen und dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
  6. Die Nutzung von eigenen Telekommunikations- und Internetmedien und/oder die Bereitstellung solchen über einen Dritten durch den Vertragspartner / Beigetretenen in den von der K.M.C. GmbH gemieteten Räumen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der K.M.C. GmbH.
  7. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragspartners geeignete Anlagen der K.M.C. GmbH ungenutzt, ist sie berechtigt, eine Ausfallvergütung in Rechnung zu stellen.
  8. Werden Ihnen Kommunikationsdienste (Internetanbindungen, Telefonleitungen etc.) von Dritten (Providern) überlassen, gehen das von den Providern an uns übergebene Servicelevel und die damit verbundenen Verfügbarkeiten auf den Vertragspartner/Beigetretenen über.
  9. Störungen an von der K.M.C. GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen sind sofort zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, sind umgehend Maßnahmen zu einer fachgerechten Störungsbeseitigung einzuleiten.
  10. Die Nutzung von extern eingebrachter Technik (z.B. drahtlose Mikrofone) ist in jedem Fall vorher mit der K.M.C. GmbH abzustimmen und nur nach schriftlicher Freigabe der K.M.C. GmbH zulässig.
  11. Entgelte für die Überlassung der Geräte sind sofort fällig. Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht besteht nicht, es sei denn, die K.M.C. GmbH hat die Störungen zu vertreten.
  12. Zum Schutz und zur störungsfreien Durchführung paralleler Veranstaltungen verpflichtet sich der Vertragspartner / Beigetretene, für den Einsatz kabelloser Mikrofone oder anderer Sende- und Empfangseinrichtungen die notwendigen Frequenzen bei der Abteilung Veranstaltungstechnik der K.M.C. GmbH unter Angabe der Anzahl der Sende- und Empfangseinrichtungen und der gewünschten Frequenzen zu beantragen. Die Nutzung von jeglichen Frequenzbereichen ist zwingend mit der K.M.C. GmbH abzustimmen und nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe zulässig. Die Frequenzen werden nicht durch die K.M.C. GmbH, sondern durch die zuständige Behörde zugeteilt. Die K.M.C. GmbH schützt nur die von Ihr genutzten Frequenzbereiche. Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung dieser Frequenzen auf dem Gelände des Estrel-Hotels und des Estrel Congress Centers besteht nicht.
  13. Sollten sich Überschneidungen mit bereits von anderen Mietern benutzten Frequenzen ergeben, werden dem Vertragspartner konkrete Frequenzen zugeteilt. Der Vertragspartner / Beigetretene erkennt diese Zuteilung an und verpflichtet sich, ausschließlich die ihm zugeteilten Frequenzen zu benutzen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in voller Höhe.

§ 9 Verlust oder Beschädigung an Sachen des Vertragspartners / Beigetretenen

  1. Die K.M.C. GmbH übernimmt keine Haftung für die vom Vertragspartner / Beigetretenen und seinen Teilnehmern/Besuchern für die Veranstaltung in das Hotel bzw. in die gemieteten Räume verbrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände, es sei denn, die K.M.C. GmbH trifft ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden am Verlust, Untergang oder an Beschädigungen dieser Gegenstände.
  2. Der Vertragspartner / Beigetretene verpflichtet sich, nur solches Dekorationsmaterial einzusetzen, welches den feuerpolizeilichen Anforderungen genügt; es gelten die Technischen Richtlinien der K.M.C. GmbH. Die K.M.C. GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, der bis spätestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung vorgelegt werden muss. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen im Hotel und / oder in den gemieteten Räumen ist mit der K.M.C. GmbH abzustimmen.
  3. Der Vertragspartner / Beigetretene verpflichtet sich, alle eingebrachten Gegenstände nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Vertragspartner / Beigetretene dieser Pflicht nicht nach, ist die K.M.C. GmbH berechtigt, die Entfernung aller fremden Gegenstände aus den Veranstaltungsräumen und deren Lagerung auf Kosten des Vertragspartners / Beigetretenen vorzunehmen.
  4. Verbleiben die Gegenstände in den Veranstaltungsräumen, ist die K.M.C. GmbH berechtigt, für die Dauer des Verbleibs Raummiete zu fordern. Dem Vertragspartner / Beigetretenen bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der K.M.C. GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Sofern von der K.M.C. GmbH auf Anfrage zurückgelassene Gegenstände des Vertragspartners/Beigetretenen diesem nachgesandt werden, trägt der Vertragspartner/Beigetretene die Kosten und das Risiko des Verlusts, Untergang oder an Beschädigungen dieser Gegenstände.
  5. Der Vertragspartner / Beigetretene verpflichtet sich, von ihm erzeugte oder in seinem Besitz befindliche gewerbliche Siedlungsabfälle (1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, 2. Glas, 3. Kunststoffe, 4. Metalle, 5. Holz, 6. Textilien, 7. Bioabfälle) nach Ende der Veranstaltung unverzüglich getrennt zu sammeln und der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling außerhalb der Veranstaltungsräume zuzuführen und dies zu dokumentieren. Kommt der Vertragspartner / Beigetretene dieser Pflicht nicht nach, ist die K.M.C. GmbH berechtigt, die Entfernung aller gewerblichen Siedlungsabfälle und deren Sammlung und Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners / Beigetretenen vorzunehmen.

§ 10 Haftung des Vertragspartners / Beigetretenen

  1. Der Vertragspartner / Beigetretene haftet für alle Verursachungen von Schäden an Gebäuden und / oder an Inventar durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter und / oder sonstigen Dritten, die dem Organisations- und Herrschaftsbereich des Vertragspartners / Beigetretenen zuzurechnen sind.
  2. Die K.M.C. GmbH ist berechtigt, vom Vertragspartner angemessene Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) für ihre Forderungen zu verlangen.
  3. Der Vertragspartner / Beigetretene ist verpflichtet, auf eigene Kosten die Sicherheit und Ordnung von Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 400 Personen zu gewährleisten. Dafür hat er zur Betreuung der Veranstaltung Kräfte bei der Feuerwehr und des medizinischen Hilfsdienstes anzufordern und deren Anwesenheit vor Beginn der Veranstaltung zu kontrollieren.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Individuell getroffene, von den vorstehenden Regeln abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag (Rechtsgeschäft) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), so genügt Textform. Mündliche Abreden sind grundsätzlich unwirksam
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Antrages, des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Änderungen oder Ergänzungen sind grundsätzlich unwirksam. Die Aufhebung von Verträgen bedarf der Schriftform; ist der Vertragspartner eine natürliche Person, die einen Vertrag (Rechtsgeschäft) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), so genügt Textform für die Aufhebung des Vertrages.
  3. Die K.M.C. GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der K.M.C. GmbH.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der K.M.C. GmbH. Sofern ein Vertragspartner Vertragspartei im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der K.M.C. GmbH.
  6. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der S.I.C. Stars in Concert GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH verkauft Veranstaltungskarten (Karten) für die Showproduktion "Stars in Concert" an Agenturen, Wiederverkäufer, Firmenkunden und Einzelkunden.
  2. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH verkauft Veranstaltungskarten (Karten) auch für Fremdveranstaltungen, jedoch ausschließlich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters.
  3. Sämtliche Rechtsgeschäfte von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH gegenüber jeglichen Kunden und Lieferanten unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn, abweichende Regelungen wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten ausdrücklich nicht.
  4. Soweit die Karten von der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH verkauft werden, ist diese ausschließlich als Vertreter der S.I.C. tätig.
  5. Zahlungen von/für Veranstaltungskarten erfolgen ausschließlich auf das Treuhand – Inkassokonto welches durch S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH geführt wird aber nicht zum Vermögen der S.I.C. gehört, nämlich Postbank Berlin Blz.: 10010010 Konto Nummer: 694 022 100.

II. Kartenerwerb

  1. Der Kunde erwirbt Veranstaltungskarten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  2. Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Veranstaltungskarte aufgedruckten Preis zuzüglich Vorverkaufs- und Systemgebühren zahlen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag - einschließlich des Weiterverkaufsverbots – übernehmen und anstelle des Übertragenden in den Vertrag mit dem Veranstalter eintreten:
  3. Eine Weitergabe von Veranstaltungskarten an Dritte ist in folgenden Fällen ausnahmslos nicht gestattet:
    • Eine Weitergabe oder Veräußerung von Veranstaltungskarten oder der Erwerb von Veranstaltungskarten   für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,
    • eine Veräußerung der Veranstaltungskarten im Rahmen von Internetauktionen, die vom Veranstalter nicht autorisiert sind,
    • eine Veräußerung von Veranstaltungskarten um Gewinn zu erzielen oder einem Erwerb der Veranstaltungskarten im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen
    • eine Weitergabe und/oder Veräußerung von Veranstaltungskarten zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines vom Veranstalter nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder bei einer Veräußerung von Veranstaltungskarten ohne Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ziffer II.3 und diese Ziffer II.4.
  4. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zugangsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
  5. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH behält sich ausdrücklich vor, Personen die gegen diese Untersagung verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
  6. Reservierungen werden wie folgt ausgeführt:
    • Bei der Reservierung wird eine Auftragsnummer vergeben und ein Optionsdatum bestimmt.
    • Auftragsnummer, Optionsdatum und Kartenpreis werden dem Kunden telefonisch, mündlich oder schriftlich bestätigt.
    • Ein Anspruch auf Erwerb der Karten und Aushändigung der Karten besteht nur und ausschließlich dann, wenn der Kartenpreis zum Optionsdatum auf dem Konto der S.I.C. eingegangen ist oder bar gezahlt wurde.
    • Eventuelle Ermäßigungsansprüche sind spätestens bei der Bestellung der Veranstaltungskarten geltend zu machen. Eine spätere Berücksichtigung von Ermäßigungen jeder Art kann ausdrücklich nicht erfolgen.
    • Nicht rechtzeitig bezahlte Karten werden von der Option frei und werden dem Verkauf wieder zugeführt.
    • Verkaufte Eintrittskarten sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
    • Muss eine Vorstellung ausfallen, so tauscht S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH die Eintrittskarte gegen eine Karte der gleichen Preisgruppe für eine beliebige andere Vorstellung oder erstattet den Kaufpreis gegen die Rückgabe der Eintrittskarte. Der Tausch oder die Rückgabe muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorstellungsausfall bei S.I.C. erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    • Muss eine Fremdveranstaltung ausfallen, sind Ansprüche ausschließlich bei dem Veranstalter zu stellen. Bei Ausfall der Fremdveranstaltung wird die erhobene Vorverkaufsgebühr und Ticketgebühr nicht erstattet, da die Leistung der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH, die Vermittlung der Eintrittskarten im Vorverkauf, vollständig erbracht wurde.
    • S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH verlangt bei allen Ermäßigungskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass entrichtet werden.

III. Veranstaltung

  1. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH behält sich vor, die angekündigte Besetzung auch kurzfristig zu ändern.
  2. Nach Beginn der Veranstaltung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen obliegen dem Veranstalter.
  3. Grundsätzlich ist den Anordnungen des Personals Folge zu leisten.
  4. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit
  5. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
  6. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto-, Video- und sonstige Aufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen an der Garderobe abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlung ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmen und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

IV. Verkauf über Agenturen und Wiederverkäufer

  1. Agenturen haben nur dann das Recht, Karten im Auftrag von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH zu verkaufen, wenn sie über einen gültigen Vertrag verfügen. Sie sind verpflichtet, die Kunden über die gültigen Geschäftsbedingungen von S.I.C. aufzuklären und diese auszuhändigen.
  2. Zahlungen über/für Veranstaltungskarten erfolgen ausschließlich auf das Treuhand – Inkassokonto welches durch S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH geführt wird aber nicht zum Vermögen der S.I.C. gehört, nämlich Postbank Berlin BLZ.: 10010010 Konto-Nummer: 694 022 100.
  3. Agenturen, die keinen gültigen Vertrag haben, geben Bestellungen lediglich im eigenen Namen auf.
  4. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH, entgegenstehende Vereinbarungen der Agenturen mit Dritten sind weder übertragbar noch werden diese von S.I.C. übernommen.

V. Kartenabholung, Versand

  1. Bezahlte Karten werden dem Kunden auf dessen Gefahr und auf dessen Wunsch per Post zugesandt. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ist berechtigt, für den Postversand eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  2. Kaufte der Kunde die Karten in einer Agentur, so ist der Erfüllungsort der Geschäftsraum dieser Agentur.
  3. Hinterlegte Karten (Abendkasse) sind bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn unter Angabe der Auftragsnummer abzuholen. S.I.C. ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Abholung der Karten, diese gegebenenfalls anderweitig zu verwerten.

VI. Sonderbuchungen, exklusive Shows

  1. Bei Sonderveranstaltungen ist das S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH berechtigt, Vorauszahlungen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen geltend zu machen.
  2. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnung nicht geleistet, so ist die S.I.C. GmbH zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
  3. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ist ferner berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten wenn:
    • höhere Gewalt oder andere von der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Veranstaltungen unter irreführender und/oder falschen Angaben hinsichtlich wesentlicher Tatsachen z. B. des Veranstalters oder des Veranstaltungszweckes gebucht wurden;
    • die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH  in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  4. Die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei einem Rücktritt der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH aus oben genannten Gründen ist ein Schadensersatzanspruch des Veranstalters gegenüber der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ausgeschlossen.

Rücktritt des Veranstalters der Sonderbuchung

Kann der Veranstalter oder Mieter aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, von der Veranstaltung bzw. Mietsache nicht den vereinbarten Gebrauch machen, so bleibt er grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Dies gilt auch hinsichtlich bestellter Teilleistungen. Zeigt der Veranstalter der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH seine Verhinderung an, so gilt hinsichtlich der zu zahlenden Ausfallentschädigung die Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Zuganges der Anzeige gegenüber der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn Folgendes:

Zugang der Anzeige

  • bis ein Jahr auch vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vertraglich vereinbarten Preises
  • bis 8 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75% des vertraglich vereinbarten Preises
  • bis 6 Monate vor Veranstaltung beginnen: 100% des vertraglich vereinbarten Preises

VII. Zahlungen

  1. Alle Zahlungen sind direkt an S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH zu leisten. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH zieht die Zahlungen im eigenen Namen einen.
  2. Agenturen sind lediglich berechtigt, den mit S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH vereinbarten Kartenpreis treuhänderisch in Empfang zu nehmen. Die Agentur ist verpflichtet, die treuhänderisch erlangte Summe von ihrem eigenen Vermögen getrennt zu halten.
  3. Zahlungen erfolgen durch Barzahlung oder Überweisung; bei Zahlungen durch Lastschrift oder Verrechnungsscheck tritt die Zahlung erst dann ein, wenn eine endgültige Gutschrift auf dem Konto von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH erfolgt ist.
  4. Rechnungen sind auch ohne Fristbestimmung zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum. Die Frist ist durch unbedingte Gutschrift auf dem Konto von S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH eingehalten.
  5. Die Veranstaltungskarten und das Wechselgeld sind nach Erhalt sofort zu prüfen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.

VIII. Zahlungsverkehr

  1. Zahlungsverzug berechtigt S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Bei nicht fristgerechter Zahlung entsteht eine Mahngebühr von weiteren 10,00 EUR pauschal.
  2. bei Zahlungsverzug oder nicht treuhänderischer Verwaltung der Kartengelder durch Agenturen ist die S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH berechtigt, den Kunden bzw. die Agentur von dem Bezug von Karten auszuschließen.
  3. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH ist berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere vom S.I.C. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

IX. Haftung, Schadensersatz

  1. S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH haftet nur insoweit, als nach dem Gesetz eine Eigenhaftung in Betracht kommt.
  2. Für Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung "Stars in Concert“ stehen, ist die Haftung des S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH auf 10.000,00 EUR begrenzt.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Falle von Unmöglichkeit, Verzug und etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung beschränkt sich der Anspruch auf den Ersatz im Zeitpunkt des Kartenerwerbs vorhersehbaren Schadens.
  4. Grundsätzlich haftet S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH auch nicht für Hörschäden sowie für sonstige Schäden an Personen.
  5. Grundsätzlich haftet S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH nicht für die Richtigkeit der Informationen - insbesondere auch nicht für die Informationen der Agenturen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 der ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der S.I.C. Stars in Concert Veranstaltungs GmbH.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
  1. Online AGB und Widerrufsbelehrung

AGB & Widerrufsbelehrung Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Einkauf bei der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Kauf von Waren bei der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH, der über die Internetseite des Estrel Berlin auf www.estrel.com erfolgt. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie zwischen der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart sind.

2. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

Estrel Hotel-Betriebs-GmbH
Sonnenallee 225
12057 Berlin

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg HRB 495 74
Geschäftsführer: Ute Jacobs

Tel +49 30 6831 0
hotel@estrel.com
www.estrel.com

3. Angebot

Die Präsentation der Leistungsangebote im Internet stellt kein bindendes Angebot der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH dar. Sämtliche Leistungsangebote erfolgen in Preis und Inhalt freibleibend.

4. Angebot, Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung, Rücktritt

  1. Der Bestellvorgang umfasst bei der Bestellung über den Online-Shop der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH mehrere Schritte. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus und fügt die Waren durch Anklicken dem Warenkorb hinzu. Nachdem der Kunde den Auswahlvorgang abgeschlossen hat, setzt der Kunde durch Klicken des Buttons "Zur Kasse" den Bestellvorgang fort. Im nächsten Schritt gibt der Kunde seine persönlichen Daten ein. Auf nicht und/oder fehlerhaft ausgefüllte Felder wird der Kunde hingewiesen. Anschließend sendet der Kunde seine Bestellung durch Klicken des Buttons "Kaufen" an die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH ab und wird zur Bezahlung weitergeleitet. Im darauffolgenden Schritt wählt der Kunde durch Anklicken des PayPal-Buttons die Art der Bezahlung (Lastschrift, Kreditkarte, PayPal-Konto). Nach dem Ausfüllen der entsprechenden Felder schließt der Kunde seinen Bestellvorgang und dem Anklicken des Buttons "Jetzt zahlen" ab und wird durch Anklicken des Links "Zurück zum Estrel Gutschein-Shop" auf die Seite des Bestellvorgangs zurückgeleitet. Dort erhält der Kunde eine Übersicht über seine Bestellung und kann sich anschließend den Gutschein ausdrucken. Zudem erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zum Download des Gutscheins.
  2. Der Vertrag mit der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH kommt mit der Bestätigung der eingegangenen Bestellung der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH gegenüber dem Käufer per E-Mail zustande. In der Bestätigung ist unter anderem die Bestellung aufgeführt. Bei der Bestellung des Gutscheins wird in der Bestätigung eine Gutscheinnummer aufgeführt, die bei der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH in einer Datenbank hinterlegt ist.
  3. Der Kaufpreis wird sofort nach dem Zugang der Bestätigung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt elektronisch via PayPal (Kreditkarte, Lastschrift) unter der Angabe des Käufernamens.
  4. Die Versendung der bestellten Ware an den Käufer oder an einen von ihm in der Bestellung benannten Dritten erfolgt unverzüglich per E-Mail nach der Gutschrift des Kaufpreises bei der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH.
  5. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH. Rechte aus einem bestellten Gutschein können bis zur vollständigen Zahlung des Gutscheines nicht hergeleitet werden.
  6. Die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte der Käufer länger als vierzehn Tage mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geraten.

5. Warenverfügbarkeit

Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen erhält der Kunde unverzüglich erstattet.

6. Preise, Versandkosten

Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versandkosten entstehen durch den Versand per E-Mail nicht.

7. Besondere Regelungen für Gutscheine

Handelt es sich bei der bestellten Ware um einen Gutschein, so gelten zusätzlich die Regelungen der nachfolgenden Ziffern I. – III.

  1. Gültigkeitsdauer
    Jeder Gutschein hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden.
  2. Eintausch von Gutscheinen, Barauszahlung von Gutscheinen
    • Bei Gutscheinen, die für eine genau beschriebene Leistung ausgestellt sind (nachfolgend Leistungsgutschein), ist der Eintausch gegen andere Leistungen als die in dem Leistungsgutschein beschriebenen aus dem Angebot der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH nicht möglich.
    • Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
  3. Differenzzahlungen bei Preiserhöhungen
    Bei Leistungsgutscheinen ist im Fall einer Preiserhöhung zwischen der Ausstellung und der Einlösung des Leistungsgutscheins der Differenzbetrag vom Käufer auszugleichen.

8. Widerrufsrecht

Ist der Kunde eine natürliche Person, die ich hier einen Vertrag (Rechtsgeschäft) zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), so steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g i.V. mit § 355 BGB innerhalb einer Frist von 14 Tagen beginnen mit dem Vertragsschluss zu.a

9. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand der Bestellung sind und der Käufer nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr.

10. Haftungsbeschränkung

  1. Die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Die vorstehenden Ziffern I. und II. gelten für die Haftung der Organe der Estrel Hotel-Betriebs-GmbH sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Mitarbeitern.
  4. Eventuell bestehende Herstellergarantien richten sich nach den vom Hersteller genannten Garantiebedingungen direkt zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Daraus etwa resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
  5. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH haftet insoweit weder für die ständige, noch ununterbrochene Erreichbarkeit der Internetseite des Estrel Berlin.

11. Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden als Kundendaten ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung erfragt, gespeichert und verwendet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung http://estrel.com/de/datenschutz.html

12. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllung- und Zahlungsort ist Berlin.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  3. Sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag Berlin.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Berlin, November 2014

Vertragsgestaltung:

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen oder bestätigt wurde.

Der Widerruf ist an die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH, Sonnenallee 225,12057 Berlin per Brief oder per Telefax +49 30 6831 2345 zu richten. Die Widerrufserklärung muss den Vertrag eindeutig bezeichnen. Es wird angeregt, dass dieses Muster-Widerrufsformular zu verwenden.

Widerrufsfolgen

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, wird die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH ihm alle Zahlungen, die die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH erhalten hat, einschließlich der günstigsten Standardlieferkosten zurückgewähren. Hierbei verwendet die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH dasselbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Die Rückleistung steht unter dem Vorbehalt, dass die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH die Waren oder Gutscheine zurückerhalten hat. Für den Kunden beträgt die Frist zur Rückgewährung der Waren oder Gutscheine für 14 Tage nach Erhalt der Waren oder Gutscheine. Die Estrel Hotel-Betriebs-GmbH trägt nicht die Kosten der Rücksendung der Waren oder Gutscheine.

HINWEIS: Ausschluss des Widerrufsrechts

Gem. § 312g Abs. 2 BGB sind vom Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen insbesondere solche Waren ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, versiegelte Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, sowie Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Auf die Einschränkungen des Widerrufsrechts des gemäß § 312 g Abs.II BGB wird ausdrücklich hingewiesen. Dies betrifft, vorbehaltlich des Gesetzestextes, insbesondere die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt und deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich gewesen ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht u.a. dann, wenn die Lieferung von Waren, die verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten werden würde, Vertragsinhalt sind. Versiegelte Ton- oder Videoaufnahmen sowie Computer Software können nicht zurückgenommen werden, soweit die Versiegelung verletzt oder geöffnet wurde.

Das Widerrufsrecht steht nur dem Verbraucher im Sinne des Gesetzes zu. Dies bedeutet, dass Kunden, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, kein Widerrufsrecht im Sinne des Gesetzes ausüben können.

Berlin, November 2014