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Weltstar verliert Klage gegen Doppelgängerin
Das Oberlandgericht Köln hat 17. Dezember eine Klage von Tina Turner gegen ein Werbeplakat der "Stars in Concert"-Show "Simply The Best“ abgewiesen. Man könne denken, dass Turner selbst an der Show mitwirke, was aber nicht der Fall sei.
Die Sängerin wird in der Show, in der ihr Leben und ihre Karriere nachgezeichnet werden, von Dorothea „Coco” Fletcher dargestellt. Fletcher gehört seit 1997 zur Cast der Live-Show „Stars in Concert”“ und ist dort nicht nur als Tina Turner, sondern auch als Whitney Houston und Donna Summer zu sehen. 2017 feierte Fletcher mit „Simply The Best”, einer „Stars in Concert”-Produktion, Weltpremiere.
In erster Instanz gab im Januar 2020 das Landgericht der inzwischen 81-jährigen Tina Turner Recht. Da das auf den Showplakaten verwendete Bild von Fletcher beim Publikum zu der Annahme führen könne, dass der Weltstar persönlich auftrete. Diese Meinung teilten die Anwälte des Tourneeveranstalters COFO Entertainment nicht, gingen in Berufung und bekamen nun Recht. Das Oberlandesgericht geht nicht davon aus, dass der Eindruck entsteht, Tina Turner würde in der Show selbst auftreten.
In Zusammenarbeit mit COFO Entertainment werden seit einigen Jahren die Tourneen der „Stars in Concert”-Produktionen „ELVIS – Das Musical”, „all you need is love!”, „Thank you for the music” und „Simply The Best” erfolgreich durchgeführt. „Simply The Best” wird 2021 wieder im Estrel Showtheater zu sehen sein und geht zudem auf Tournee durch Deutschland und Österreich. Die gefeierte Erfolgsshow wird dann in über 70 Städten zu erleben sein.